Sonntag, 15. März 2015

Freiwilliges Soziales Jahr - ein guter Einstieg in Jugendarbeit!

Soziale Arbeit beim THW
Immer mehr junge Menschen möchten durch die Teilnahme an einem Freiwilligendienst sich ausprobieren, suchen, beruflich orientieren, finden.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen groben Überblick über die Regelungen und Angebote im Land Brandenburg speziell zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und stellen den neuen Bundesfreiwilligendienst kurz vor.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds insgesamt 119 Plätze mit deutlich über 400.000,- Euro pro Jahr. Gefördert werden z. Z. 29 Plätze bei den Mitgliedsverbänden der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg, 28 Plätze beim Landesjugendring Brandenburg Trägerwerk e.V. und 62 Plätze bei der Brandenburgischen Sportjugend.
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Am 01. Juli 2011 startete der neue Bundesfreiwilligendienst, der an die Stelle des Zivildienstes trat. Der Zivildienst wurde zusammen mit der Wehrpflicht zum 30. Juni 2011 ausgesetzt. In diesem Freiwilligendienst des Bundes engagieren sich gemäß § 1 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) Frauen und Männer aller Generationen für das Allgemeinwohl.

Die offizielle Website des Bundesfreiwilligendienstes lautet www.bundesfreiwilligendienst.de. Hier finden Sie sowohl eine Stellenbörse als auch die Kontaktdaten der Beraterinnen und Berater vor Ort. Zusätzlich ist für Interessierte und Einsatzstellen eine Hotline für den Bundesfreiwilligendienst unter der Telefonnummer 0221 3673-0  geschaltet.

Allgemeine Hinweise zum Freiwilligen Sozialen Jahr
Die Nachfrage junger Menschen nach einem „Freiwilligen sozialen Jahr“ (FSJ) ist auch im Land Brandenburg vorhanden. Das „Freiwillige soziale Jahr“ ist gesetzlich geregelt durch das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG), das zum 01. Juni 2008 in Kraft getreten ist (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 19 vom 26. Mai 2008). Teilnehmen können Jugendliche, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt (im Land Brandenburg ab 16 Jahre), aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Der Einsatz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat arbeitsmarktneutral zu erfolgen und wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet. Einsatzstellen, in denen Freiwillige eingesetzt werden, sind gemeinwohlorientierte Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, des Kinder- und Jugendsports und kulturelle Einrichtungen.

Während des FSJ erhalten die Freiwilligen ein angemessenes Taschengeld (ca. 150 Euro), Unterkunft (wenn benötigt) und Verpflegung bzw. entsprechende Geldersatzleistungen. Die Freiwilligen sind beitragsfrei versichert in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Außerdem besteht für die Eltern der Anspruch auf Kindergeld.

Das FSJ wird in der Regel bis zur Dauer von zwölf Monaten bei anerkannten Trägern des FSJ geleistet. Es wird pädagogisch begleitet. Neben der pädagogischen Begleitung in den Einsatzstellen gibt es 25 Seminartage.

Als Träger des freiwilligen sozialen Jahres im Inland sind durch Gesetz zugelassen:

- Die Verbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind, und ihre Untergliederungen,
- die Religionsgemeinschaften mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und
- die Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ist zuständig für die Anerkennung von weiteren Trägern des FSJ.

Das Ministerium selbst vermittelt keine Plätze in Einsatzstellen.

Wer sich für ein FSJ bewerben möchte, wendet sich bitte direkt an einen der anerkannten Träger des FSJ. Da das FSJ in jedem Jahr zum 01. September beginnt, sollte eine Bewerbung bis März/April erfolgen.

Das Freiwillige Soziale Jahr wird durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert.

FSJ-Träger u. a.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen