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| Soziale Arbeit beim THW |
Immer mehr junge Menschen möchten durch die Teilnahme an
einem Freiwilligendienst sich ausprobieren, suchen, beruflich orientieren,
finden.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen groben Überblick über
die Regelungen und Angebote im Land Brandenburg speziell zum Freiwilligen
Sozialen Jahr (FSJ) und stellen den neuen Bundesfreiwilligendienst kurz vor.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fördert aus
Mitteln des Europäischen Sozialfonds insgesamt 119 Plätze mit deutlich über
400.000,- Euro pro Jahr. Gefördert werden z. Z. 29 Plätze bei den
Mitgliedsverbänden der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg, 28
Plätze beim Landesjugendring Brandenburg Trägerwerk e.V. und 62 Plätze bei der
Brandenburgischen Sportjugend.
Am 01. Juli 2011 startete der neue Bundesfreiwilligendienst,
der an die Stelle des Zivildienstes trat. Der Zivildienst wurde zusammen mit
der Wehrpflicht zum 30. Juni 2011 ausgesetzt. In diesem Freiwilligendienst des
Bundes engagieren sich gemäß § 1 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes vom 28.
April 2011 (BGBl. I S. 687) Frauen und Männer aller Generationen für das
Allgemeinwohl.
Die offizielle Website des Bundesfreiwilligendienstes lautet
www.bundesfreiwilligendienst.de. Hier finden Sie sowohl eine Stellenbörse als
auch die Kontaktdaten der Beraterinnen und Berater vor Ort. Zusätzlich ist für
Interessierte und Einsatzstellen eine Hotline für den Bundesfreiwilligendienst
unter der Telefonnummer 0221 3673-0
geschaltet.
Allgemeine Hinweise zum Freiwilligen Sozialen Jahr
Die Nachfrage junger Menschen nach einem „Freiwilligen
sozialen Jahr“ (FSJ) ist auch im Land Brandenburg vorhanden. Das „Freiwillige
soziale Jahr“ ist gesetzlich geregelt durch das Gesetz zur Förderung von
Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG), das zum
01. Juni 2008 in Kraft getreten ist (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr.
19 vom 26. Mai 2008). Teilnehmen können Jugendliche, die die
Vollzeitschulpflicht erfüllt (im Land Brandenburg ab 16 Jahre), aber noch nicht
das 27. Lebensjahr vollendet haben. Der Einsatz der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer hat arbeitsmarktneutral zu erfolgen und wird ganztägig als
überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet. Einsatzstellen, in denen
Freiwillige eingesetzt werden, sind gemeinwohlorientierte Einrichtungen,
insbesondere Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe,
des Kinder- und Jugendsports und kulturelle Einrichtungen.
Während des FSJ erhalten die Freiwilligen ein angemessenes
Taschengeld (ca. 150 Euro), Unterkunft (wenn benötigt) und Verpflegung bzw.
entsprechende Geldersatzleistungen. Die Freiwilligen sind beitragsfrei
versichert in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und
Pflegeversicherung. Außerdem besteht für die Eltern der Anspruch auf
Kindergeld.
Das FSJ wird in der Regel bis zur Dauer von zwölf Monaten
bei anerkannten Trägern des FSJ geleistet. Es wird pädagogisch begleitet. Neben
der pädagogischen Begleitung in den Einsatzstellen gibt es 25 Seminartage.
Als Träger des freiwilligen sozialen Jahres im Inland sind
durch Gesetz zugelassen:
- Die Verbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der
freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind, und ihre Untergliederungen,
- die Religionsgemeinschaften mit dem Status einer
öffentlich-rechtlichen Körperschaft und
- die Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung
der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ist
zuständig für die Anerkennung von weiteren Trägern des FSJ.
Das Ministerium selbst vermittelt keine Plätze in
Einsatzstellen.
Wer sich für ein FSJ bewerben möchte, wendet sich bitte
direkt an einen der anerkannten Träger des FSJ. Da das FSJ in jedem Jahr zum
01. September beginnt, sollte eine Bewerbung bis März/April erfolgen.
Das Freiwillige Soziale Jahr wird durch das Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des
Landes Brandenburg gefördert.
FSJ-Träger u. a.
- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Landesverband Brandenburg e.V.
- Caritasverband der Diözese Görlitz e.V.
- Deutsches Rotes Kreuz, LV Brandenburg
- Diakonisches Werk Berlin Brandenburg e.V.
- ijgd Internationale Jugendgemeinschaftsdienste, LV Brandenburg e.V.
- IN VIA - Katholische Mädchenarbeit für das Erzbistum Berlin e.V. (Tel.: 030/857 84-265)
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Landesverband Berlin/Brandenburg (Tel.: 030/81 69 01 11)
- Landesjugendring Brandenburg Trägerwerk e.V.
- Brandenburgische Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V. (FSJ im Sport)

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